Art 173
Wer im verkehr zu lande zu wasser oder in der luft eine verkehrskatastrophe herbeiführt die das leben oder die gesundheit vieler personen oder vermögen erheblichen umfangs einer gefahr aussetzt wird mit freiheitsstrafe von einem jahr bis zu zehn jahren bestraft.
Art 173. 1 soweit gegenstände und dienstleistungen von einem steuerpflichtigen sowohl für umsätze verwendet werden für die ein recht auf vorsteuerabzug gemäß den artikeln 168 169 und 170 besteht als auch für umsätze für die kein recht auf vorsteuerabzug besteht darf nur der teil der mehrwertsteuer abgezogen werden der auf den betrag der erstgenannten umsätze entfällt. Titel xvii industrie art. 173 auf eine zur zeit des inkrafttretens des bürgerlichen gesetzbuchs bestehende gemeinschaft nach bruchteilen finden von dieser zeit an die vorschriften des bürgerlichen gesetzbuchs anwendung. Teil übergangsvorschriften art.
157 218 art. 2 durch einen besonderen beschluß des gerichts kann unter den voraussetzungen der 171b und 172 auch für die verkündung der entscheidungsgründe oder eines teiles davon die öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Sie sehen hier die bis zum 30 11 2009 geltende fassung. Artikel 173 aufteilung des vorsteuerabzugs artikel 174 berechnung des pro rata satzes dokument 9125619 seite 6 von 224 artikel 175 festsetzung und gültigkeit artikel 176 ausschluss des vorsteuerabzugs durch den rat artikel 177 ausschluss des vorsteuerabzugs durch die mitgliedstaaten artikel 178 voraussetzungen für den vorsteuerabzug artikel 179 ausübung des vorsteuerabzugs.
173 aufhebung oder änderung von steuerbescheiden wegen neuer tatsachen oder beweismittel. 173 der gerichtshof überwacht die rechtmäßigkeit der gemeinsamen handlungen des europäischen parlaments und des rates sowie der handlungen des rates der kommission und der ezb soweit es sich nicht um empfehlungen oder stellungnahmen handelt und der handlungen des europäischen parlaments mit rechtswirkung gegenüber dritten. 173 zustellung durch aushändigung an der amtsstelle ein schriftstück kann dem adressaten oder seinem rechtsgeschäftlich bestellten vertreter durch aushändigung an der amtsstelle zugestellt werden.